Eingabehilfen in Firefox:
httpss://support.mozilla.org/de/kb/Eingabehilfen?redirectlocale=en-US&redirectslug=Accessibility
Eingabehilfen in Firefox:
httpss://support.mozilla.org/de/kb/Eingabehilfen?redirectlocale=en-US&redirectslug=Accessibility
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein Dokument mit Konfigurationsempfehlungen auf Basis betriebssystemeigener Mittel für eine Nutzung mit erhöhter Sicherheit für Android basierte Endgeräte veröffentlicht.
Die Empfehlungen sind für den Einsatz von Android im Unternehmen, aber natürlich auch für Privat-Nutzer interessant.
Download PDF (externer Link):
httpss://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/_/downloads/BSI-CS_109.html
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein Dokument mit Hinweisen zur „sicheren Nutzung von PCs unter Ubuntu – für kleine Unternehmen und Selbstständige“ veröffentlicht.
Der Inhalt ist natürlich auch für Privat-Nutzer interessant.
Download PDF (externer Link):
httpss://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/_/downloads/BSI-CS_009.html
Eye-Tracking ermöglich unter anderem das Steuern des Mauszeigers und ermöglich dadurch ist der Zugriff und die Bedienung des Betriebssystems und verschiedenen Programmen möglich. Dies ermöglich Menschen mit motorischen Einschränkungen (z. B. ALS) die Nutzung von Software, wie Programme zur Kommunikationsunterstützung, Office-Anwendungen oder das surfen im Internet und vieles mehr.
Aktuell kursieren Nachrichten zu der Implementierung einer Unterstützung für Eye-Tracking-Systeme in einem der kommenden Creators-Updates. Wie und wann die Funktion für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein wird und welche am Markt angebotene Hardware unterstützt wird, ist noch offen.
Beispiel-Beiträge im Netz:
https://winfuture.de/news,98912.html
Schriftdolmetscher (Schriftmittler, Schriftsprachdolmetscher) setzen gesprochene Sprache und akustische Informationen nahezu zeitgleich in Schriftsprache um. So kann alles, was gesprochen wird, an einem Laptop oder einer Beamer-Leinwand mitgelesen werden.
Der gesetzliche Anspruch von hörgeschädigten Personen auf einen Schriftdolmetscher ist in der Kommunikationshilfenverordnung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) geregelt. Die entstehenden Kosten werden aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen in vielen Bereichen von den entsprechenden Kostenträgern übernommen.
Hörsicht sorgt mit einem Team sogenannter Präsenzdolmetscher dafür, dass Sie sich in Ruhe auf die schriftlichen Informationen auf dem Bildschirm oder der Leinwand konzentrieren können. Unabhängig von Tonsignalen, die über das Internet an Schriftdolmetscher geschickt werden, Sie müssen weder Laptops noch Mikrofone mitbringen, einstellen etc.
Hörsicht bietet über das Schriftdolmetschen hinaus professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Protokollierung und Court Reporting an.
Am 14.-15. Oktober 2016 findet die 16. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Biofeedback e.V. in Berlin statt:
Mit „Mobile Mouse“ kann via Smartphone oder Tablet der PC/Mac ferngesteuert werden. Mit der App ist die Steuerung der Maus sowie die Verwendung einer Bildschirmtastatur möglich, um vom mobilen Gerät (Android Smartphone oder iPhone/iPad) einen PC/Mac zu steuern bzw. zu bedienen.
Infos:
https://uk-app-blog.blogspot.de/2016/05/tipp-mobile-mouse-ios-tastatur-nutzen.html
httpss://itunes.apple.com/de/app/mobile-mouse-remote/id289616509?mt=8
httpss://play.google.com/store/apps/details?id=com.mobilemouse.free&hl=de
Die EU-Gremien haben sich auf eine Richtlinie zu Barrierefreiheit verständigt, die eine leichtere Zugänglichkeit von Online- und Mobil-Angeboten inklusive Apps fordert, welche von öffentlichen Stellen veröffentlicht werden.
Nach der Absegnung des EU-Parlamentes und der Veröffentlichung werden die Forderungen wirksam. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umsetzen. Nach weiteren 12 Monaten müssen neue Webseiten den Forderungen entsprechen. Es gibt Übergangsfristen für ältere Veröffentlichungen. Interessant ist, dass die Anforderungen für Internetinhalte genauso gelten, wie für Intranetinhalte und Apps.
Bleibt zu hoffen, dass die erweiterten Anforderungen schnell umgesetzt werden und die Verantwortlichen nicht auf gesetzlichen Druck warten, sondern den Bedarf erkennen, sich informieren und handeln.