Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 128 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt oder (im Fall der EU) formale Bestätigung abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z. B. dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen.
(Quelle: wikipedia)
Behindertenrechtskonvention als PDF bei www.behindertenbeauftragter.de
Informationen zur Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte e. V.