EU-Richtlinie für Barrierefreiheit bei Online-Angeboten

Die EU-Gremien haben sich auf eine Richtlinie zu Barrierefreiheit verständigt, die eine leichtere Zugänglichkeit von Online- und Mobil-Angeboten inklusive Apps fordert, welche von öffentlichen Stellen veröffentlicht werden.

Nach der Absegnung des EU-Parlamentes und der Veröffentlichung werden die Forderungen wirksam. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umsetzen. Nach weiteren 12 Monaten müssen neue Webseiten den Forderungen entsprechen. Es gibt Übergangsfristen für ältere Veröffentlichungen. Interessant ist, dass die Anforderungen für Internetinhalte genauso gelten, wie für Intranetinhalte und Apps.

Bleibt zu hoffen, dass die erweiterten Anforderungen schnell umgesetzt werden und die Verantwortlichen nicht auf gesetzlichen Druck warten, sondern den Bedarf erkennen, sich informieren und handeln.

Links zum Thema:

Webseiten mit Hilfe von „site“ durchsuchen

Mit dem Parameter „site“ kann man in einer Suchmaschine wie ixquick, DuckDuckGo, Google, MetaGer oder Bing direkt nach Suchbegriffen auf eine bestimmten Webseite suchen. Die Suchergebnisse enthalten dann ausschließlich gefilterte Ergebnisse der angegebenen Webseite.

Möchte man z. B. auf zugangswerk.de nach dem Begriff „technologien“ suchen, gibt man im Suchfeld der Suchmaschine folgendes ein:

site:zugangswerk.de technologien