Spracherkennungssoftware eignet z. B. bei:
- Motorischen Einschränkungen (z. B. durch Verletzungen, Muskelschwäche, Querschnittlähmung)
- Sehbehinderungen
- Blindheit
- Defizite beim Lesen (z. B. Legasthenie)
- Präventiv am Arbeitsplatz
- Eingabehilfe in der Schule oder Ausbildung
Wir beraten und schulen zur Anwendung der aktuellen Versionen der Spracherkennung Dragon NaturallySpeaking Premium/Pro/Legal (für Juristen).
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