Schriftdolmetschen für Menschen mit Hörschädigung

schriftdolmetschen

Schriftdolmetscher (Schriftmittler, Schriftsprachdolmetscher) setzen gesprochene Sprache und akustische Informationen nahezu zeitgleich in Schriftsprache um. So kann alles, was gesprochen wird, an einem Laptop oder einer Beamer-Leinwand mitgelesen werden.

Der gesetzliche Anspruch von hörgeschädigten Personen auf einen Schriftdolmetscher ist in der Kommunikationshilfenverordnung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) geregelt. Die entstehenden Kosten werden aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen in vielen Bereichen von den entsprechenden Kostenträgern übernommen.

Hörsicht sorgt mit einem Team sogenannter Präsenzdolmetscher dafür, dass Sie sich in Ruhe auf die schriftlichen Informationen auf dem Bildschirm oder der Leinwand konzentrieren können.  Unabhängig von Tonsignalen, die über das Internet an Schriftdolmetscher geschickt werden, Sie müssen weder Laptops noch Mikrofone mitbringen, einstellen etc.

Hörsicht bietet über das Schriftdolmetschen hinaus professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Protokollierung und Court Reporting an.

Info: https://www.schriftdolmetscher-berlin.de/