Info: BITV

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0)

Die Verordnung gilt für folgende Angebote der Behörden der Bundesverwaltung:

  1. Internetauftritte und -angebote,
  2. Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
  3. mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind.